Waldumbau außerhalb von Schutzgebieten

Förderung eines Vorhabens nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der naturnahen Waldbewirtschaftung, forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse und der Erstaufforstung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft - RL WuF/2014) vom 15.12.2014
 
Wir fördern die Wiederaufforstung nach Kahlschlag bedingt durch Borkenkäferbefall als Pflanzung. Die Flächengröße beträgt etwa 0,40 Hektar. Innerhalb des Vorhabens fördern wir die Teilnaßnahmen mechanische Vorwuchsbeseitigung auf 0,40 ha (manuelles Abmähen), streifenweise Bodenvorarbeiten mit Pflug auf 0,40 ha, Pflanzung mit Fahrradlenker auf 0,40 ha, einmalige motormanuelle Kulturpflege auf 0,40 ha und ca. 260 laufende Meter erstmaligen Gatterbau (Zaunbau mit Wildknotengeflecht). Die Kulturbegründung auf dem Flurstück 380 der Gemarkung Meschwitz erfolgt mit der Baumart Stieleiche (Herkunftsschlüsselnummer 81708).

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