Landeseinheitliche Sirenensignale für den Freistaat Sachsen

Dem Einsatz von Sirenen kommt aufgrund des ‚Weckeffekts‘ nach wie vor eine große Bedeutung zu.
Im Rahmen des Bund-Länder-Projekts ‚Warnung der Bevölkerung‘ haben Bund und Länder gemeinsame Leitlinien entwickelt, die bundesweit einheitliche Sirenensignale, sowohl für die „Warnung der Bevölkerung“ als auch die „Entwarnung“, vorsehen.

Im Freistaat Sachsen werden daher die Sirenensignale um das Signal „Entwarnung“ erweitert.


Eine weitere Änderung ist die Signalprobe, welche ab dem 02.09.2020 immer mittwochs 15:00 Uhr stattfinden wird, sofern auf diesen Tag kein gesetzlicher Feiertag fällt.

Dem Einsatz von Sirenen kommt aufgrund des ‚Weckeffekts‘ nach wie vor eine große Bedeutung zu.
Im Rahmen des Bund-Länder-Projekts ‚Warnung der Bevölkerung‘ haben Bund und Länder gemeinsame Leitlinien entwickelt, die bundesweit einheitliche Sirenensignale, sowohl für die „Warnung der Bevölkerung“ als auch die „Entwarnung“, vorsehen.

Im Freistaat Sachsen werden daher die Sirenensignale um das Signal „Entwarnung“ erweitert.


Eine weitere Änderung ist die Signalprobe, welche ab dem 02.09.2020 immer mittwochs 15:00 Uhr stattfinden wird, sofern auf diesen Tag kein gesetzlicher Feiertag fällt.

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