Veröffentlichung der Geburtstags- & Ehejubiläen
Veröffentlichung der Geburtstags- und Ehejubiläen
Werte Bürgerinnen und Bürger,
aus datenschutzrechtlichen Gründen, dürfen Ihre Jubiläen seit dem 25. Mai 2018 nicht mehr durch uns veröffentlicht werden.
Da dies gerade in unserer ländlichen Gegend sehr verbreitet ist, das der eine dem anderen Nachbarn zum Geburtstag gratuliert, möchten wir Ihnen dies über einen Umweg wieder ermöglichen. Dazu ist Ihre schriftliche Einwilligung nötig.
Liegt eine entsprechende Einwilligung vor, bestehen keine Bedenken, dass wir Ihre Daten aus dem Melderegister für die Veröffentlichung nutzen. Diese Einwilliungslösung ist selbstverständlich mit hohem Aufwand für Sie als Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung verbunden. Sie stellt jedoch derzeit die einzige rechtssichere Möglichkeit dar, die Alters- und Ehejubiläen zu veröffentlichen.
Bitte füllen Sie das Formular aus oder Sie melden sich persönlich auf der Gemeindeverwaltung Hochkirch im Einwohnermeldeamt.