Ehrenamtskarte für ehrenamtliches Engagement

Ehrenamtskarte

Jedes Engagement ist gleich viel wert. Es gibt kein wichtigeres und unwichtigeres Engagement.

Staatsministerin Barbara Klepsch

Ehrenamtliches Engagement ist nicht selbstverständlich. Jeder Engagierten bringt private Zeit und Energie ohne Vergütung zum Wohle anderer ein. Das geleistete Engagement ist vielfältig, der zeitlich und finanziell erbrachte Einsatz ist unbezahlbar.

Als attraktive Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement gibt es seit 2010 im Freistaat die Ehrenamtskarte. Damit soll das breite Spektrum des Engagements gewürdigt werden. Inhaber der Karte erhalten sachsenweit Vergünstigungen, zum Beispiel durch freien oder ermäßigten Eintritt in Schwimmbäder, Schlösser und Museen. Auch die Gemeinde Hochkirch beteiligt sich an diesem Projekt.

Die Vergabe der Sächsischen Ehrenamtskarte erfolgt durch die Wohnsitzgemeinde.

Neben der Unterschrift des Bewerbers bestätigt die Trägerorganisation das Ehrenamt.

Trägerorganisationen können sein:

  • als gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,
  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen
  • Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie
  • Gemeinden und Gemeindeverbände.

Gültigkeit, Beantragung und Vergabe der Ehrenamtskarte

Die Sächsische Ehrenamtskarte gilt für einen Zeitraum von drei Jahren, die aktuelle Auflage der Ehrenamtskarte gilt vom 01.01.2025 bis zum 31. Dezember 2027.

Zur Beantragung der Sächsischen Ehrenamtskarte, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens 1 Jahr
  • Mindestalter des Antragstellers: 14 Jahre
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt: Freistaat Sachsen

Den Antrag zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Hochkirch unter www.hochkirch.de/rathaus/formulare, sowie im Ordnungsamt Hochkirch bei Frau Lochner, unter Tel. 035939 855 - 33.

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