Rathaus – Elektronische Kommunikation
Die Gemeinde Hochkirch bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren gemäß dem Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Zugangsvoraussetzungen für elektronische Dokumente:
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen versenden, so beachten Sie bitte, dass wir nicht alle Dateiformate und Anwendungen unterstützen können. Wir können standardmäßig nur folgende Dateiformate verarbeiten:
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